Abofallen

“Möglicherweise sind die Inhalte dessen, was geboten wurde, nicht besonders wertvoll. Nicht sinnreich. Keine guten Texte. Oder vielleicht auch einfach dummes Zeug. Aber es ist nicht strafbar, wenn man jemandem dummes Zeug verkauft.”

– Hildegard Becker-Toussaint (Oberstaatsanwältin) in c’t TV vom 28.11.2009

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